Allgemeine Geschäftsbedingungen der HKR Hotel und Kurzreisen Vertriebsservice

Folgende Geschäftsbedingungen gelten für den Abschluss eines Reisevertrages und den Erwerb eines Hotelgutscheines zwischen Ihnen und der HKR Hotel und Kurzreisen Vertriebsservice GmbH, Erich-Maria-Remarque-Ring 14, 49074 Osnabrück  (Im Folgenden: HKR). Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Abweichungen hiervon bedürfen der Schriftform. Auch die Abbedingung dieser Schriftformklausel bedarf der Schriftform.

I. Allgemeiner Teil
1. Definitionen
a. Hotelgutschein

Hotelgutscheine haben konkret bezeichnete Waren und Dienstleistungen des im Gutschein genannten Hotels zum Inhalt. Diese können z. B. sein, Übernachtungs- sowie Verpflegungsleistungen, Nutzung des Internets sowie anderer Kommunikationseinrichtungen, Nutzung von Wellnesseinrichtungen, Zurverfügungstellung von Stellplätzen und Serviceleistungen. Den Inhalt des jeweiligen Hotelgutscheins bestimmt das Hotel und legt diesen im Gutschein fest. Das Hotel ist Aussteller des Gutscheins und auch Ihr Vertragspartner für die im Gutschein genannten Waren und Dienstleistungen, insbesondere für die Übernachtung. HKR ist hierbei Verkäufer des Hotelgutscheins.

b. Eventticket

Eventtickets haben konkret bezeichnete Veranstaltungen zum Inhalt. Diese können z. B. sein Konzerte, Messen oder Musicals. Der jeweilige Veranstalter ist Aussteller des Ticktets und auch Ihr Vertragspartner für die im Ticket genannte Veranstaltung,. HKR ist hierbei Verkäufer des Tickets.

c. Reisevertrag

Reiseverträge bestehen aus einer Gesamtheit von Reiseleistungen. Verträge hierüber haben grundsätzlich konkret bezeichnete Waren und Dienstleistungen zu bestimmten Zeitpunkten zum Inhalt. Diese können z.B. sein, Übernachtungs- sowie Verpflegungsleistungen, die Nutzung von externen Freizeiteinrichtungen, gesonderte Serviceleistungen, Event- Tickets, Schulungen oder Outdoor-Aktivitäten. Auch inbegriffen sind Gruppenreisen aus einer Mehrzahl von einzelnen Reiseleistungen. Den Inhalt des jeweiligen Reiseangebots bestimmt HKR. HKR ist hierbei Reiseveranstalter.

2. Rechtserhebliche Erklärungen / Abreden zum Vertag

Leistungsträger (z.B. Beherbergungs- und Verpflegungsbetriebe, Sportanbieter, Skiliftbetreiber, Beförderungsunternehmen für Schiff, Bus und Fahrbetrieben etc.) und auch sonstige Dritte wie Reisebüros oder Verlage sind von HKR nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über das Angebot oder die Buchungsbestätigung von HKR hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abzuändern. Auch sind diese nicht befugt, für HKR nach Vertragsschluss Erklärungen entgegenzunehmen.

3. Einschaltung von Vermittlern bei Kauf / Buchung

Wenn Sie einen telefonischen Gutschein- oder Ticketkauf sowie eine Reisebuchung vornehmen, schließen Sie direkt mit HKR einen Vertrag. Erfolgt der Gutschein- oder Ticketkauf  oder eine Buchung bei einem Verlag, so fungiert der Verlag hier lediglich als Vermittler zwischen Ihnen und HKR.

4. Reiseversicherungen

HKR empfiehlt den Abschluss eines umfassenden Reiseversicherungs-Pakets, insbesondere inklusive einer (auch jeweils separat zu buchenden) Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Einzelheiten zum Versicherungsschutz erhalten Sie bei HKR.

II. Besondere Regelungen Hotelgutschein / Eventticket

Regelungen dieser Ziffer II. gelten ergänzend beim Kauf von Hotelgutscheinen und Eventtickets.

1. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt bei einem Kauf in einem Geschäftsraum mit Aushändigung des Hotelgutscheins oder Eventtickets, im Übrigen durch Versendung des Hotelgutscheins oder Eventtickets zustande. Der Hotelgutschein und das Eventtickets kann dem Kunden per E-Mail oder postalisch übersendet werden.

2. Zahlung

Der Kaufpreis für den Hotelgutschein ist fällig und zahlbar mit Übergabe oder Versendung des Hotelgutscheins. Bei telefonischer Buchung erfolgt die Zahlung per Lastschrift, Paypal oder Kreditkarte nach Wahl von HKR. Die Abbuchung erfolgt im Lastschriftverfahren binnen 14 Tagen nach Vertragsschluss. Abweichend hiervon kann HKR festlegen, dass eine Zahlung erst nach Übergabe des Hotelgutscheins / des Eventtickets fällig und per Überweisung zahlbar ist. Eine Zahlung hat dann unverzüglich, spätestens bis zum 5. Werktag nach Erhalt des Gutscheins bei HKR einzugehen.

3. Eigentumsvorbehalt

Hotelgutscheine und Eventtickets verbleiben bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Eigentum der HKR.

4. Rücktritt vom Vertrag

Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig innerhalb gesetzter Zahlungsfristen geleistet, kann HKR von dem jeweiligen Vertrag zurücktreten. Wenn Sie Zahlungen trotz Fälligkeit nicht leisten, behält sich HKR zudem vor, für die zweite Mahnung eine Mahnkostenpauschale von EUR 7,50 zu erheben. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen. Eine Rückgabe von Hotelgutscheinen ist nicht möglich. Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt.

5. Inanspruchnahme von Leistungen

Schuldner der im Gutschein versprochenen Leistungen ist ausschließlich das jeweilige Hotel / der Veranstalter. Bei Hotelgutscheinen ohne vorher vereinbarten Reisetermin ist eine Inanspruchnahme lediglich nach Verfügbarkeit eines Zimmers in der durch den Gutschein zugesagten Zimmerkategorie möglich. Je nach gewähltem Angebot können Ausschlusszeiträume und Begrenzungen bei der Gültigkeitsdauer bestehen. Reservierungen zur Einlösung des Hotelgutscheins müssen mindestens 72 Stunden vor Anreise direkt beim Hotel erfolgen. Hierbei ist zu anzugeben, dass ein HKR Hotelgutschein eingelöst werden soll, es sind außerdem die im Gutschein enthaltenen Leistungen anzugeben. Der Gutschein ist bei der Anreise dem Hotel im Original zu übergeben und die Einlösung ggf. zu quittieren. Die Kombination von mehreren Gutscheinen ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht möglich. HKR weist darauf hin, dass viele Hotels eine Kaution bei Anreise verlangen, die durch Barzahlung, teilweise auch Kreditkartenzahlung hinterlegt werden kann. Eine unter Verwendung des Gutscheins vorgenommene Reservierung ist vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung mit dem Hotel nicht stornierbar. Der Gutschein wird im Falle einer Nichtanreise ungültig.

6. Verlust von Gutscheinen / Eventtickets

Verlorene oder nicht mehr gültige Gutscheine und Eventtickets werden nicht ersetzt. Auch erfolgt keine Erstattung des Kaufpreises bei Verlust oder Ablauf der Gültigkeitsdauer. Für den Fall des Verlusts auf dem Versandweg gelten die gesetzlichen Regelungen.

7. Umgang mit Mängeln

Stellen Sie einen Mangel bei den vom Hotel zu erbringenden Leistungen fest, so haben Sie sich zur Beseitigung an das jeweilige Hotel zu wenden, das die ordnungsgemäße Leistungserbringung schuldet. Gleiches gilt bei Eventtickets gegenüber dem Veranstalter.

III. Besondere Regelungen Reise

Regelungen dieser Ziffer III. gelten ergänzend für Reiseverträge.

1. Vertragsschluss

Der Reisevertrag kommt nach telefonischer Buchung für einen konkreten Termin unter Angabe der Reiseteilnehmer durch Versendung der Reisebestätigung zustande. Bei persönlicher Buchung für einen konkreten Termin unter Angabe der Reiseteilnehmer in einem Geschäftsraum kommt der Reisevertrag durch Übergabe der Reisebestätigung zustande.

2. Zahlung

Die Zahlung ist nach Vertragsschluss und Aushändigung eines Sicherungsscheins sofort zahlbar und fällig. Sie hat in Höhe von 20% binnen 14 Tagen nach Vertragsschluss und Aushändigung eines Sicherungsscheins bei HKR einzugehen Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reisebeginn bei HKR eingehend zu überweisen.Bei telefonischer Buchung kann die Zahlung ggf. per Lastschrift erfolgen, die Abbuchung erfolgt binnen 14 Tagen nach Buchung.

3. Leistungsänderungen durch HKR

Änderungen wesentlicher Reiseleistungen gegenüber dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von HKR nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. HKR ist verpflichtet, Sie über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Gegebenenfalls wird HKR Ihnen eine unentgeltliche Umbuchung oder einen unentgeltlichen Rücktritt anbieten.

4. Umbuchungen

Sie haben nach Vertragsabschluss keinen Anspruch auf Änderungen bezüglich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des  der Unterkunft oder der Beförderungsart. Bei dennoch erfolgter Umbuchung kann HKR eine Gebühr pro Reiseteilnehmer erheben:

a) Reisen mit Anreise per Flug, Bahn oder Bus
     Bis 60 Tage vor Reiseantritt € 30,- pro Person.

b) Alle anderen Reisearten
     Bis 45 Tage vor Reiseantritt € 30,- pro Person.

5. Rücktritt und Nichtantritt

Sie können jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei HKR. Wenn Sie von der Reise zurücktreten oder, wenn Sie die Reise nicht antreten, verliert HKR den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann HKR, soweit der Rücktritt bzw. der Nichtantritt der Reise nicht von HKR zu vertreten ist und nicht ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis für die bis zum Rücktritt/Nichtantritt getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen (Rücktrittsgebühren) verlangen. Diese Rücktrittsgebühren sind nachfolgend unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert. Gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen sind dabei berücksichtigt. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet oder wenn die Reise wegen nicht von HKR zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente, wie z. B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten wird.

Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt je nach Reiseleistung mangels abweichender Vereinbarung:

a) Busreisen
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25%
ab 29. -22. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 21. – 15. Tag vor Reisebeginn 40%
ab 14. – 10. Tag vor Reisebeginn 55%
ab 9. – 7. Tag vor Reisebeginn 75%
ab 6.– 2. Tag vor Reisebeginn 80%
ab 1. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 100% des Reisepreises.

b) Flugreisen Deutschland
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25%
ab 29. -22. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 21. – 15. Tag vor Reisebeginn 40%
ab 14. – 10. Tag vor Reisebeginn 55%
ab 9. – 7. Tag vor Reisebeginn 75%
ab 6.– 2. Tag vor Reisebeginn 80%
ab 1. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 100%  des Reisepreises.

c) Flugreisen Europa
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25%
ab 29. -22. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 21. – 15. Tag vor Reisebeginn 40%
ab 14. – 10. Tag vor Reisebeginn 55%
ab 9. – 7. Tag vor Reisebeginn 75%
ab 6.– 2. Tag vor Reisebeginn 80%
ab 1. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 100% des Reisepreises.

d) Flugreisen sonstige
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25%
ab 29. -22. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 21. – 15. Tag vor Reisebeginn 40%
ab 14. – 10. Tag vor Reisebeginn 55%
ab 9. – 7. Tag vor Reisebeginn 75%
ab 6.– 2. Tag vor Reisebeginn 80%
ab 1. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 100% des Reisepreises.

e) Gruppenreisen
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25%
ab 29. -22. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 21. – 15. Tag vor Reisebeginn 40%
ab 14. – 10. Tag vor Reisebeginn 55%
ab 9. – 7. Tag vor Reisebeginn 75%
ab 6.– 2. Tag vor Reisebeginn 80%
ab 1. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 100% des Reisepreises.

f) Pauschalreisen mit eigener Anreise sowie Reisen in Verbindung mit Eintrittskarten
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25%
ab 29. -22. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 21. – 15. Tag vor Reisebeginn 40%
ab 14. – 10. Tag vor Reisebeginn 55%
ab 9. – 7. Tag vor Reisebeginn 75%
ab 6.– 2. Tag vor Reisebeginn 80%
ab 1. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 100% des Reisepreises.

Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die in vorstehender Tabelle zum pauschalierten Anspruch auf Rücktrittsgebühren ausgewiesenen Beträge. Anstatt einer pauschalen Entschädigung kann HKR ihre konkret entstandenen Kosten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen als Schaden geltend machen. HKR ist in diesem Fall verpflichtet, Ihnen die Aufwendungen im Einzelnen zu beziffern und zu belegen.

5. Vertragsübertragung

Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass statt Ihnen ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und Sie dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.HKR weist darauf hin, dass insbesondere bei Reisen, die eine Flugbuchung beinhalten, die Mehrkosten z.T. den Reisepreis übersteigen können.

6. Inanspruchnahme von Leistungen

Etwaige Übernachtungsgutscheine aus der Reisebestätigung sind bei Anreise im Original dem Hotel vorzulegen und zu übergeben. Etwaige Gutscheine für weitere Leistungen sind vor Inanspruchnahme im Original dem jeweiligen Leistungsträger vorzulegen und zu übergeben.

7. Umgang mit Mängeln

Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, können Sie Abhilfe verlangen. HKR kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Sie können eine Reisepreisminderung verlangen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und Sie es nicht schuldhaft unterlassen haben, den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Wird eine Reise mangelbedingt erheblich beeinträchtigt und leistet HKR innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Gleiches gilt, wenn Ihnen die Reise wegen eines Mangels aus wichtigen, für HKR erkennbaren Gründen nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von HKR verweigert wird oder, wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behalten Sie den Anspruch auf Rückbeförderung. Sie schulden HKR nur den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren.

8. Außerordentliche Beendigung der Leistungserbringung

HKR kann nach Antritt der Reise den Vertrag fristlos kündigen, wenn Sie die Durchführung ungeachtet der Abmahnung von HKR oder ihrer Beauftragten nachhaltig stören, oder wenn Sie sich in solchem Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt HKR, so behält sie den Anspruch auf das Entgelt; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie auf einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

9. Fristen / Verjährung

Mängel der Reise (§§ 651c bis 651f BGB) haben Sie spätestens innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber HKR geltend zu machen. Nach Fristablauf können Sie Ihre Ansprüche nur noch geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden gehindert waren, die Frist einzuhalten. Der Tag des Reiseendes wird bei Berechnung der Monatsfrist nicht mitgerechnet. Ihre Ansprüche nach den §§ 651 c bis 651 f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von HKR oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von HKR beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von HKR oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von HKR beruhen. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren. Der Verlag über den Sie die Reise gebucht haben, ist nicht zur Entgegennahme von Erklärungen befugt. Diese sind an HKR zu richten.

10. Mindestteilnehmerzahl

Bei einzelnen Produkten kann eine Mindestteilnehmerzahl gelten, auf die gesondert hingewiesen wird. HKR ist berechtigt, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl zum vorher festgelegten Zeitpunkt die Reise nicht durchzuführen und wird Ihnen dies bis zu dem vorher festgelegten Zeitpunkt mitteilen. Geleistete Zahlungen auf den Reisepreis werden in diesem Fall erstattet.

IV. Weitere Gemeinsame Regelungen

1. Haftung

HKR schließt im Übrigen die Haftung Ihnen gegenüber aus, dies umfasst auch die Haftung für ein Verschulden von Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern. Dies gilt nicht für vorsätzlich oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen, für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder auch für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Ebenfalls hiervon ausgenommen sind Haftungsansprüche aus dem Produkthaftungsgesetzt. Keine Haftung erfolgt für ausgefallene Leistungsbestandteile, z.B. im Falle einer Eventabsage. Dies umfasst insbesondere vergebliche Reisekosten.

2. Abtretung

Die Abtretung von Ansprüchen gegen HKR ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht zwischen Familienangehörigen oder Mitreisenden einer gemeinsam angemeldeten Gruppe.

3. Streitschlichtung

Die EU-Kommission stellt auf der Internetseite http://ec.europa.eu/consumers/odr/ die Möglichkeit zur Verfügung, ein Beschwerdeverfahren zur Online-Streitbeilegung für Verbraucher (OS) durchzuführen. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

4. Schlussregelungen

Gerichtsstand für Kaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Osnabrück. Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien unterliegt ungeachtet Ihrer Staatsangehörigkeit dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine der voranstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.

 HKR Hotel und Kurzreisen Vertriebsservice GmbH (Stand: 23.02.2017)